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(Klassen B, BE, A, AU, A1, M, Mofa)
Die theoretische und Praktische Ausbildung sollte parallel verlaufen.
Eure persönliche Mitarbeit wird die Ausbildung beschleunigen.
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Theoretischer Teil
Die gesetzlich vorgeschriebene Teilnahme am theoretischen Unterricht
am
Beispiel der Klasse B:
a) 12 Doppelstunden (à 90 Min.) Grundwissen
b) 2 Doppelstunden (à 90 Min.) klassenspezifischer Unterricht
Darüber hinaus ist es jedem freigestellt, den theoretischen Unterricht über die
vorgeschriebene Teilnahme hinaus zu besuchen.
Zusätzlich bieten wir euch Vorprüfungen an, die über den theoretischen
Ausbildungsstand Auskunft geben.
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Praktischer Teil
Wie bereits angeführt, sollte die theoretische und praktische Ausbildung parallel
verlaufen. Es dient dazu, das theoretisch Erlernte in die Praxis umzusetzen und
umgekehrt.
Nach dem Erlangen ausreichender Kenntnisse der Grundausbildung folgen gegen Ende
der Ausbildung die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten.
Beispiel der Klasse B:
a) 5 Fahrstunden auf Land- oder Bundesstraßen
b) 4 Fahrstunden auf Bundesautobahnen
c) 3 Fahrstunden mit Beleuchtung zur entsprechenden Tageszeit
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